Obligatorisches Bundesprogramm

Termine

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Benötigte Unterlagen und Ausrüstung

Folgendes wird benötigt, um das OP schiessen zu können: 

  • Aufforderungsschreiben mit Klebetiketten
  • Dienstbüchlein
  • Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis 
  • Amtlicher Ausweis (ID, Führerschein) 
  • Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug 
  • Persönlicher Gehörschutz 

Das Zentrum Elektronische Medien ZEM der Schweizer Armee hat ein Video über den sicheren Umgang mit der persönlichen Waffe und den Musterablauf eines Obligatorischen Bundesprogramms veröffentlicht.

Erfüllung der Schiesspflicht

Die Schiesspflicht gilt als erfüllt, wenn mindestens 42 Punkte und nicht mehr als 3 Nuller geschossen werden. 

Nachschiesskurse

Schiesspflichtige, welches die Bedinungungen des Obligatorischen Bundesprogramms nicht erfüllen bzw. es nicht absolvieren, werden von der kantonalen Militärbehörde des Wohnortkantons mit persönlichem Marschbefehl zu einem Nachschiesskurs aufgeboten. 

Auszeichnung

Ab 66 Punkte (Veteranen und Jungschützen 64, Seniorveteranen und Jugendliche 63) wird eine Anerkennungskarte abgegeben. Je 8 Anerkennungskarten des Obligatorischen Bundesprogramms und des Eidgenössischen Feldschiessens (Termine findet ihr in unserem Jahresprogramm) berechtigen zum Bezug der Feldmeisterschaftsmedaille in Bronze, Silber und Gold. 

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Obligatorischen Bundesprogramm finden Sie auf der Website des Bundes: www.armee.ch