Obligatorisches Bundesprogramm
Termine
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Benötigte Unterlagen und Ausrüstung
Folgendes wird benötigt, um das OP schiessen zu können:
- Aufforderungsschreiben mit Klebetiketten
- Dienstbüchlein
- Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis
- Amtlicher Ausweis (ID, Führerschein)
- Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
- Persönlicher Gehörschutz
Das Zentrum Elektronische Medien ZEM der Schweizer Armee hat ein Video über den sicheren Umgang mit der persönlichen Waffe und den Musterablauf eines Obligatorischen Bundesprogramms veröffentlicht.
Erfüllung der Schiesspflicht
Die Schiesspflicht gilt als erfüllt, wenn mindestens 42 Punkte und nicht mehr als 3 Nuller geschossen werden.
Nachschiesskurse
Schiesspflichtige, welches die Bedinungungen des Obligatorischen Bundesprogramms nicht erfüllen bzw. es nicht absolvieren, werden von der kantonalen Militärbehörde des Wohnortkantons mit persönlichem Marschbefehl zu einem Nachschiesskurs aufgeboten.
Auszeichnung
Ab 66 Punkte (Veteranen und Jungschützen 64, Seniorveteranen und Jugendliche 63) wird eine Anerkennungskarte abgegeben. Je 8 Anerkennungskarten des Obligatorischen Bundesprogramms und des Eidgenössischen Feldschiessens (Termine findet ihr in unserem Jahresprogramm) berechtigen zum Bezug der Feldmeisterschaftsmedaille in Bronze, Silber und Gold.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Obligatorischen Bundesprogramm finden Sie auf der Website des Bundes: www.armee.ch