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Obligatorisches Bundesprogramm (OP)

Angehörige der Schweizer Armee unterstehen gemäss Art. 25, Abs. 1, lit. c und Art. 63, Abs. 1 des Militärgesetzes der Schiesspflicht. Sie haben jährlich die Schiesspräzision mit der persönlichen Waffe unter Beweis zu stellen. Dazu ist das Obligatorische Bundesprogramm, im Volksmund "das Obligatorische" oder einfach "OP" genannt, zu absolvieren und dabei eine vorgegebene Punktzahl zu erreichen.

Termine

  • Mittwoch, 08.05.2024 18:00-20:00
  • Freitag, 02.08.2024 17:30-19:30
  • Samstag, 10.08.2024 09:00-12:00
  • Samstag, 31.08.2024 14:00-18:00

 

Letzte Standblatt-/Munitionsausgabe ist 30 Minuten vor Schiessende! 

 

 Termine für das Feldschiessen könnt ihr unserem Jahresprogramm entnehmen

 

Benötigte Unterlagen und Ausrüstung

Folgendes wird benötigt, um das OP schiessen zu können:

  • Aufforderungsschreiben mit Klebetiketten
  • Dienstbüchlein
  • Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis
  • Amtlicher Ausweis (ID, Führerschein)
  • Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
  • Persönlicher Gehörschutz

Das Zentrum Elektronische Medien ZEM der Schweizer Armee hat ein Video über den sicheren Umgang mit der persönlichen Waffe und den Musterablauf eines Obligatorischen Bundesprogramms veröffentlicht.

Erfüllung der Schiesspflicht

Die Schiesspflicht gilt als erfüllt, wenn mindestens 42 Punkte und nicht mehr als 3 Nuller geschossen werden.

Auszeichnung

Ab 66 Punkte (Veteranen und Jungschützen 64, Seniorveteranen und Jugendliche 63) wird eine Anerkennungskarte abgegeben. Je 8 Anerkennungskarten des Obligatorischen Bundesprogramms und des Eidgenössischen Feldschiessens (Termine findet ihr in unserem Jahresprogramm) berechtigen zum Bezug der Feldmeisterschaftsmedaille in Bronze, Silber und Gold.

Nachschiesskurse

Schiesspflichtige, welches die Bedinungungen des Obligatorischen Bundesprogramms nicht erfüllen bzw. es nicht absolvieren, werden von der kantonalen Militärbehörde des Wohnortkantons mit persönlichem Marschbefehl zu einem Nachschiesskurs aufgeboten.

Behalten der Persönlichen Waffe

Auszug von der Website des Bundes:

"Ein Eigentumsanspruch kann geltend gemacht werden, wenn der AdA mindestens sieben Jahre in der Armee eingeteilt war und anlässlich der Entlassung aus der Militärdienstpflicht ein gültiger Waffenerwerbsschein abgegeben wird [. ] AdA, welche mit dem Stgw 57 oder mit dem Stgw 90 ausgerüstet sind, können ihre persönliche Waffe behalten, sofern sie in den letzten drei Jahren mindestens zweimal das Obligatorische Programm und zweimal das Feldschiessen 300m absolviert haben und dies im Schiessbüchlein oder Militärischen Leistungsausweis (MLA) eingetragen ist."

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Obligatorischen Bundesprogramm finden Sie auf der Website des Bundes: